Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Infobroschüre zum Thema Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Zum Unfallversicherungsschutz informiert die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement" des Bundesarbeitsministeriums.
Download: Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit"
Freiwillige Versicherung über die VBG
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen gehören, eine freiwillige Versicherung an, wenn sie ehrenamtlich tätig sind
- für eine gemeinnützige Organisation aus unserem Zuständigkeitsbereich (z. B. ein Natur- oder Tierschutzverein oder Sportverein),
- für eine Kommission oder ein Verbandsgremium für eine Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft
- für eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes
Direktlink: Versicherung für Ehrenamtliche über die VBG
Unfallversicherungsschutz für freiwillig Tätige
Die VBG weist darauf hin, dass alle abgeschlossenen Verträge zur freiwilligen Versicherung im Ehrenamt, die mit Vereinen zugunsten der ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen wurden, Bestand haben. Die Nichtanerkennung der Verträge würde den Vereinen die Möglichkeit nehmen, für ihre Ehrenamtsträger eine Versicherung abzuschließen und würde damit das zum 1.1.2005 verabschiedete Gesetz zum Schutz der ehrenamtlich Tätigen faktisch aushebeln.
Das Bundesministerum für Arbeit und Soziales weist in der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement" darauf hin, dass der einzelne Sportverein selbst einen Antrag bei der VBG stellen [kann]. Dabei ist die Anzahl der gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträger, die von der Versicherungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen, zu melden sowie die Funktionen (Ämter), die diese Personen innehaben. Eine namentliche Nennung der Personen ist auch hier nicht erforderlich. Die VBG wird die geschlossenen Verträge auch weiterhin zu Gunsten der Versicherten anwenden und den Versicherungsschutz gewähren.
Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte
Für viele ehrenamtlich Tätige besteht bereits gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Unfälle im Rahmen ihres Engagements. Für einen anderen Teil der ehrenamtlich Tätigen bietet die VBG eine freiwillige Versicherung an.
Für ehrenamtlich Tätige,
- deren gemeinnützige Organisation,
- deren Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft oder
- deren Partei im Sinne des Parteiengesetzes
in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, bietet die VBG eine freiwillige Versicherung an. Sind die ehrenamtlich Tätigen in verschiedenen Organisationen tätig, so ist für jede Tätigkeit eine gesonderte Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.
Online-Anmeldung für Gruppen- und Einzelanträge
Nutzen Sie den Online-Service: Melden Sie ehrenamtlich Tätige an. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den einzelnen ehrenamtlich Tätigen.
Direktlink: Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche bei der VBG
Rahmenverträge mit Verbänden
Um einzelnen ehrenamtlich Tätigen und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, biete die VBG Verbänden an, Rahmenverträge abzuschließen. Für weitere Informationen können Sie direkt mit der VBG Kontakt aufnehmen. Verwenden Sie dafür diesen Link.
Weitere Informationen von Seiten der VBG:
Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt
Infoflyer Ehrenamt - gemeinnützige Organisationen (PDF)
Infoflyer Ehrenamt - Sportvereine (PDF)