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Steuertipps

Ehrenamt und Einkommenssteuer - Allgemeine Grundsätze

Viele Bürgerinnen und Bürger üben besonders im kommunalen oder kirchlichen Bereich sowie für gemeinnützige Vereine ehrenamtliche Tätigkeiten aus und erhalten hierfür – wenn überhaupt – Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und ggf. auch Ersatz des Verdienstausfalls. Der Gesetzgeber hat deshalb Steuerbefreiungen für diesen Bereich vorgesehen.

Steuerbefreiung für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

§ 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale)
Die sog. Übungsleiterpauschale ist bis zu einer Höhe von 3.000 Euro im Jahr steuerfrei.

§ 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale)
Die sog. Ehrenamtspauschale ist ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichem Bereich. Er ist steuerfrei bis zu einer Höhe von 840 Euro im Jahr.

Downloads

Merkblatt: Ehrenamt und Einkommenssteuer - Allgemeine Grundsätze (Stand: 11.2021, PDF, 37 Seiten)

Merkblatt: Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit; Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 26a und 26b EStG (Stand 9.2021, PDF, 9 Seiten)


Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen

Ein gesondertes Merkblatt des Niedersächsischen Finanzministeriums richtet sich im Speziellen an

  • ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Vormünder
  • Pflegerinnen und Pfleger 
  • Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Download:

Merkblatt steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen 
(Stand 9.2021, PDF, 9 Seiten)


Steuertipps für Vereine

Das Niedersächsische Finanzministerium bietet Interessierten die Broschüre "Steuertipps - Informationen für Vereine" an. Die Publikation informiert darüber:

  • welche Steuern überhaupt für Vereine in Frage kommen,
  • wie über das Instrument der Gemeinnützigkeit in bestimmten Bereichen eine Steuerbefreiung erreicht werden kann und
  • wie die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen besteuert werden.

Download

Steuertipps - Informationen für Vereine (Stand 2017, PDF, 116 Seiten, 1,5 MB)


Frage-Antwort-Katalog zum Bereich Gemeinnützigkeit

Das Niedersächsische Landesamt für Steuern hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Bereich Gemeinnützigkeit erstellt. Er enthält Informationen für Körperschaften und ehrenamtlich Tätige. Zusätzlich beinhaltet der Katalog Muster für eine Vereinssatzung, für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Zuwendungsbestätigung.

Direktlink und Downloads


Informationen zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)

Am 1. März 2013 hat der Bundesrat das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz machte die steuerlichen Vorschriften handhabbarer und gewährt den Vereinen eine höhere zeitliche Flexibilität bei der Verwendung ihrer Mittel.

Download

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21. März 2013 (PDF)