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Anforderungen für die Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen ist ein Zeichen der Anerkennung für großes ehrenamtlichen Engagement. Sie wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen vergeben. Es ist eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. 

Voraussetzungen für den Erhalt

  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.

oder

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiter:in Card). Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden. 

oder

  • Sie sind bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind.

oder

  • Sie sind ehrenamtliche Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind.
     

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