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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Erhalt und sicherer Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt

Wenn Sie eine Investition in die Sicherheit Ihres Traditionsschiffs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Kunst & Kultur
Förderberechtigte Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon
Email traditionsschiffe@bav.bund.de
Webseite https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traditionsschiffahrt/Das_Foerderprogramm_Traditionsschifffahrt.html?nn=209694
Volltext

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert sicherheitsrelevante Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an deutschen Traditionsschiffen.

Diese Maßnahmen werden gefördert:

  • Umbauten,
  • Einrichtungs- und Ausrüstungsmaßnahmen,
  • Ingenieursdienstleistungen für die Erstellung notwendiger Unterlagen und deren Prüfung sowie
  • Beratungsdienstleistungen zur Erstellung von Handbüchern und Dokumentationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über das elektronische Antragssystem easy-Online ein. Der elektronisch eingereichte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) senden.


Zusätzliche Informationen

Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung im Programm „Erhalt und sicherer Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt“ ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines unter deutscher Flagge fahrenden Traditionsschiffs im Sinne der Schiffsicherheitsverordnung (SchSV) sind.
  • Die Maßnahme muss aufgrund der seit 14.3.2018 geltenden Änderung der Schiffssicherheitsverordnung erforderlich sein.
  • Das geförderte Schiff muss mindestens 5 weitere Jahre als Traditionsschiff zugelassen sein und zweckentsprechend eingesetzt werden.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie und weitere Materialien
Das Förderprogramm Traditionsschifffahrt

 


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