Fördermitteldatenbank
Projekte zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung
Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
Förderbereich | Bürgerschaftliches Engagement, Integration |
Förderberechtigte | Bildungseinrichtung, Hochschule |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Ast. Lüneburg Auf der Hude 2 21339 Lüneburg |
Ansprechperson | z. Hd.Herrn Weigelt |
Telefon | 04131/15-32 35 |
poststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de | |
Webseite | https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/weitere_aufgaben/inklusionsprojekte_auf_kommunaler_ebene/foerderung-von-inklusionsprojekten-auf-kommunaler-ebene-146588.html |
Weiterführende Links |
Download Förderrichtlinie
|
Volltext | Das Land Niedersachen unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sensibilisieren und die Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Sie erhalten die Förderung für Projekte
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Durchführung von Inklusionskonferenzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent. Als Kommune mit Antrag auf Bedarfszuweisung erhalten Sie bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, dabei gilt ein Mindestbetrag von EUR 5.000 und ein Höchstbetrag von EUR 50.000. Für gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts beträgt der Mindestbetrag EUR 2.500. |
Zusätzliche Informationen | Rechtliche Voraussetzungen Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
|
Rechtsgrundlage | Download Förderrichtlinie |