Fördermitteldatenbank
Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Wenn Sie in Niedersachsen oder Bremen Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
Förderbereich | Ländliche Entwicklung |
Förderberechtigte | Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Antragsfrist | Bis zum 15.9. eines Jahres |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Ämter für regionale Landesentwicklung (siehe Website) |
Telefon | |
kein@email | |
Webseite | https://www.mb.niedersachsen.de/startseite/regionale_landesentwicklung_und_eu_forderung/regionale_landesentwicklung/regionale-landesentwicklung-124124.html |
Volltext | Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen mit Beteiligung der Europäischen Union und des Bundes die integrierte ländliche Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. |
Zusätzliche Informationen | Rechtliche Voraussetzungen
Vorhaben in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern werden normalerweise nicht gefördert.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen. |
Rechtsgrundlage | |