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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK

Wenn Sie Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 15.000 erhalten.
Förderbereich Kunst & Kultur
Förderberechtigte Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Kultusministerium
Antragsfrist Spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Dezernat 1, Fachbereich Finanzen
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Ansprechperson Sonja Strasser-Hildebrandt
Telefon
Email Barbara.Rudolph@rlsb-lg.niedersachsen.de
Webseite https://hauptsache-musik.org/category/foerderung/
Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.

Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie

  • Breitenförderung,
  • Begabungsförderung,
  • Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und
  • Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.500.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB).


Zusätzliche Informationen

Die Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • der Landesmusikrat Niedersachsen e.V.,
  • seine angeschlossenen Verbände sowie
  • sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren.

  • Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist.
  • Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten.
  • Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind unbare Eigenleistungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/03b098c6-1b47-390b-a6d0-da862d9cf9b5


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