Fördermitteldatenbank
Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
Wenn Sie Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 15.000 erhalten. | |
Förderbereich | Kunst & Kultur |
Förderberechtigte | Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Kultusministerium |
Antragsfrist | Spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg Dezernat 1, Fachbereich Finanzen Auf der Hude 2 21339 Lüneburg |
Ansprechperson | Sonja Strasser-Hildebrandt |
Telefon | |
Barbara.Rudolph@rlsb-lg.niedersachsen.de | |
Webseite | https://hauptsache-musik.org/category/foerderung/ |
Volltext | Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. |
Zusätzliche Informationen | Die Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren.
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Rechtsgrundlage | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK |