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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung von Freiwilligenagenturen

Wenn Sie in Niedersachsen eine Freiwilligenagentur betreiben oder Träger einer Freiwilligenagentur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Bürgerschaftliches Engagement
Förderberechtigte Öffentliche Einrichtung, Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Antragsfrist hren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr ein.
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Osnabrück
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Ansprechperson Team 6SL1
Telefon 0541 584 52 75
Email ingrid.maurer@ls.niedersachsen.de
Webseite https://soziales.niedersachsen.de
Weiterführende Links Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Download
Volltext

Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements freiwillige Leistungen, um die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen zu verbessern und in diesem Zusammenhang neben den traditionellen Engagementformen in gewachsenen Vereins- und Verbandsstrukturen die Entfaltung neuen, projektbezogenen Engagements verstärkt zu fördern. Gefördert werden Einrichtung und Betrieb der Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren oder Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung.

Mögliche Zuwendungsempfänger sind Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren oder Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung, die in Form einer juristischen Person geführt werden, oder juristische Personen, die Träger einer Freiwilligenagentur sind.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Einrichtung und dem Betrieb einer Freiwilligenagentur. Eine Förderung erhalten Sie außerdem, wenn Sie Einzelprojekte durchführen.

  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 25.000 je Einzelfall.
  • Für Einzelprojekte zu bestimmten Themen erhalten Sie für maximal 2 Jahre eine Förderung.
  • Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.
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