Fördermitteldatenbank
Förderung von Freiwilligenagenturen
Wenn Sie in Niedersachsen eine Freiwilligenagentur betreiben oder Träger einer Freiwilligenagentur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
Förderbereich | Bürgerschaftliches Engagement |
Förderberechtigte | Öffentliche Einrichtung, Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
Antragsfrist | hren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr ein. |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Osnabrück Iburger Straße 30 49082 Osnabrück |
Ansprechperson | Team 6SL1 |
Telefon | 0541 584 52 75 |
ingrid.maurer@ls.niedersachsen.de | |
Webseite | https://soziales.niedersachsen.de |
Weiterführende Links |
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Download
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Volltext | Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements freiwillige Leistungen, um die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen zu verbessern und in diesem Zusammenhang neben den traditionellen Engagementformen in gewachsenen Vereins- und Verbandsstrukturen die Entfaltung neuen, projektbezogenen Engagements verstärkt zu fördern. Gefördert werden Einrichtung und Betrieb der Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren oder Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung. Mögliche Zuwendungsempfänger sind Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren oder Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung, die in Form einer juristischen Person geführt werden, oder juristische Personen, die Träger einer Freiwilligenagentur sind. Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Einrichtung und dem Betrieb einer Freiwilligenagentur. Eine Förderung erhalten Sie außerdem, wenn Sie Einzelprojekte durchführen.
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