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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Länderfonds Niedersachsen: Kinder stärken

Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.
Förderbereich Kinder, Jugendliche & Familie
Förderberechtigte Kommune, Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Deutsches Kinderhilfswerk
Antragsfrist keine Frist
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
Telefon 030 - 30 86 93-47
Email foerderung@dkhw.de
Webseite https://www.dkhw.de
Weiterführende Links Online-Antragstellung
Volltext

Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.

Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt außerdem Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen. Sie sollen Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Es geht um ihren Fähigkeiten entsprechende, konkrete Partizipation, d.h. demokratische Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher an Maßnahmen, die von ihnen akzeptiert bzw. selbst hervorgebracht werden.
Dabei sind insbesondere Maßnahmen erwünscht, die zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beitragen.


Zusätzliche Informationen

Zuwendungsgrundsätze

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen und Schwerpunkte unter Beachtung der Förderrichtlinien in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000€.
Über die Förderung befindet eine beauftragte Stelle des Landes Niedersachsen und des Deutschen Kinderhilfswerkes in gegenseitigem Einvernehmen.

Antragstellung

Anträge können fortlaufend eingereicht werden und sind online an das Deutsche Kinderhilfswerk zu richten.
Der Antrag und die Bewilligung müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme vorliegen. In begründeten Fällen kann die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr erneut ein Antrag gestellt werden.
Die Anträge sind mit folgenden Erläuterungen zu versehen:

  • Bezeichnung des Trägers
  • Kurzbeschreibung (Zielgruppe/ Art der Maßnahme/Termin und Ort der
  • Maßnahme/ Inhaltlicher Schwerpunkt der Maßnahme)
  • Ziele, Inhalte und Methoden der Maßnahme (Programm, Konzept, Zeitplan)
  • Formen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Finanzierungsplan (Ausgaben und Einnahmen, inkl. der Drittmittel).

Die Antragstellung erfolgt online im Antragsportal des Deutschen Kinderhilfswerks, bei Fondsart „Länderfonds“ und auf der rechten Seite „Niedersachsenfonds“ auswählen.


Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien

Zuwendungen sollen insbesondere Vereine, Verbände, Initiativen sowie Kommunen erhalten.

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Niedersachsen wohnen. Die Maßnahmen sollen in Niedersachsen durchgeführt werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte sollen grundsätzlich das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Die Förderung ist abhängig von der ausreichenden Eigenbeteiligung des Trägers bzw. entsprechenden Teilnehmerbeiträgen. Die Eigenbeteiligung kann auch durch finanzielle Beteiligung Dritter erbracht werden.

Die Förderung wird durch Zuwendungen für einzelne Maßnahmen (Projektförderung) gewährt. Vom Zuwendungsempfänger ist eine Eigenbeteiligung an den von der Bewilligungsstelle als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben in Höhe von mindestens 20 Prozent bei freien bzw. 50 Prozent bei öffentlichen Trägern zu erbringen. Eine Maßnahme, die bereits aus Landesmitteln gefördert wird, ist von einer Förderung aus dem Länderfonds Kinder stärken ausgeschlossen.


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