Fördermitteldatenbank
Länderfonds Niedersachsen: Kinder stärken
Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. | |
Förderbereich | Kinder, Jugendliche & Familie |
Förderberechtigte | Kommune, Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Deutsches Kinderhilfswerk |
Antragsfrist | keine Frist |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Leipziger Straße 116-118 10117 Berlin |
Telefon | 030 - 30 86 93-47 |
foerderung@dkhw.de | |
Webseite | https://www.dkhw.de |
Weiterführende Links |
Online-Antragstellung
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Volltext | Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt außerdem Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen. Sie sollen Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Es geht um ihren Fähigkeiten entsprechende, konkrete Partizipation, d.h. demokratische Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher an Maßnahmen, die von ihnen akzeptiert bzw. selbst hervorgebracht werden. |
Zusätzliche Informationen | Zuwendungsgrundsätze Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen und Schwerpunkte unter Beachtung der Förderrichtlinien in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000€. Antragstellung Anträge können fortlaufend eingereicht werden und sind online an das Deutsche Kinderhilfswerk zu richten.
Die Antragstellung erfolgt online im Antragsportal des Deutschen Kinderhilfswerks, bei Fondsart „Länderfonds“ und auf der rechten Seite „Niedersachsenfonds“ auswählen. |
Rechtsgrundlage | Förderrichtlinien Zuwendungen sollen insbesondere Vereine, Verbände, Initiativen sowie Kommunen erhalten. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Niedersachsen wohnen. Die Maßnahmen sollen in Niedersachsen durchgeführt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte sollen grundsätzlich das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde. Die Förderung ist abhängig von der ausreichenden Eigenbeteiligung des Trägers bzw. entsprechenden Teilnehmerbeiträgen. Die Eigenbeteiligung kann auch durch finanzielle Beteiligung Dritter erbracht werden. Die Förderung wird durch Zuwendungen für einzelne Maßnahmen (Projektförderung) gewährt. Vom Zuwendungsempfänger ist eine Eigenbeteiligung an den von der Bewilligungsstelle als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben in Höhe von mindestens 20 Prozent bei freien bzw. 50 Prozent bei öffentlichen Trägern zu erbringen. Eine Maßnahme, die bereits aus Landesmitteln gefördert wird, ist von einer Förderung aus dem Länderfonds Kinder stärken ausgeschlossen. |