Fördermitteldatenbank
Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
„Was einer allein nicht kann, schaffen viele.“ Dieser von Friedrich Wilhelm Raiffeisen formulierte genossenschaftliche Grundgedanke ist nach wie vor aktuell. Er beschreibt das Wesen einer Sozialgenossenschaft, die sich als Unternehmensform anbietet, um für sich selbst und andere soziale Aufgaben zu übernehmen. | |
Förderbereich | Bürgerschaftliches Engagement |
Förderberechtigte | Bildungseinrichtung, Hochschule |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim |
Telefon | 0541 / 5845 - 345 |
PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de | |
Webseite | https://soziales.niedersachsen.de |
Weiterführende Links |
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Download
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Volltext | Gute Beispiele für Sozialgenossenschaften sind
Sie zeigen, wie Bürgerinnen und Bürger eigeninitiativ, solidarisch und mit einer Menge kreativer Ideen Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich dabei selbst einbringen können. Unterstützt wird die Gründung einer Sozialgenossenschaft in Form einer Zuwendung bis zu einer Höhe von 6.000,- Euro. Gefördert werden Gründungskosten, zum Beispiel
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